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Alibaba mit solidem Geschäft - US-Gericht hilft Uber

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Alibaba präsentierte seine jüngsten Quartalsergebnisse und schaffte einen deutlichen Umsatzsprung, der vom Gewinnwachstum allerdings noch getoppt wurde. Der Fahrdienstvermittler Uber kann die rechtlichen Probleme bei der Einordnung ihrer Fahrer abwenden.

Das Wichtigste zu Alibaba und Uber vorab:
  • Alibaba mit starkem Cloud-Geschäft
  • Uber kann sein Geschäftsmodell fortsetzen

Der Onlinehändler Alibaba gehört wie Amazon zu den Gewinnern der Coronavirus-Pandemie. Dabei ähnelt die Entwicklung bei Alibaba derjenigen von Amazon, was nicht nur an den guten Quartalszahlen abzulesen ist. Die sich in der Corona-Krise verstärkenden Trends zu Online-Shopping und Heimarbeit bescherten Alibaba den Angaben zufolge im ersten Quartal des Bilanzjahres 2020/2021 einen Umsatzsprung von rund einem Drittel auf 148 Milliarden Yuan, umgerechnet etwa 18,8 Milliarden Euro. Besonders stark legte dabei das Cloud-Geschäft zu, wie Alibaba mitteilte. Dieser Bereich ist auch bei Amazon einer der wachstumsstärksten.

Der Gewinn stieg dabei noch deutlicher als der Erlös: Laut Alibaba belief sich das Nettoergebnis im abgelaufenen Quartal auf 47,59 Milliarden Yuan, was etwa 5,7 Milliarden Euro entspricht. Vor Jahresfrist hatte der Konzern einen Gewinn von 21,25 Milliarden Yuan ausgewiesen. Die Analystenerwartungen schlug Alibaba sowohl beim Erlös als auch beim Nettogewinn.




Die Stellung von Subunternehmen in der Wirtschaft ist zuletzt nicht nur in Deutschland ein Thema gewesen, sondern auch in den USA. Dabei geht es um die Rolle der Fahrer bei den Fahrdienstleistern Uber und Lyft. Der Grund ist die Entscheidung eines Richters in Kalifornien, dass auf solchen Fahrdienst-Vermittlungsplattformen aktive Fahrer in dem Bundesstaat gemäß Gesetz als Mitarbeiter, statt als unabhängige Unternehmer behandelt werden müssen. Zunächst hatten Uber und Lyft mit der Einstellung ihres Angebots gedroht, Lyft hatte diese Drohung dann vorübergehend wahrgemacht. Beide Unternehmen gingen gegen die Entscheidung des Richters vor.

Nun hat ein kalifornisches Berufungsgericht die Fahrdienstleister zunächst davor bewahrt, ihre Fahrer als Angestellte einstufen zu müssen. Vielmehr könnten sie den Angaben zufolge weiter als Subunternehmer behandelt werden - bis über das eigentliche Verfahren entschieden wird. Als Angestellte hätten die Fahrer ein Recht etwa auf Mindestlohn und bezahlte Krankheitstage.




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Quelle: HSBC


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